EU beschließt strengere Futterkennzeichnung

bü. BRÜSSEL, 12. Oktober. Auf jedem Futtermittelsack muß künftig draufstehen, welche Zutaten in welcher Menge enthalten sind. Die zwischen dem Europäischen Parlament und den EU-Regierungen vereinbarte Regelung soll nach dem BSE-Skandal sicherstellen, daß sich die Landwirte genau über die Zusammensetzung von industriell hergestelltem Tierfutter informieren können. Viele Bauern hatten die Rinderseuche offenbar in ihre Bestände eingeschleppt, weil sie ihren Kühen unwissentlich tiermehlhaltige Futtermittel zu fressen gegeben hatten. Das Kadavermehl ist in der EU inzwischen vollständig verboten. Die Neuregelung erlaubt bei den Angaben der Futtermittelzutaten eine Toleranz von bis zu fünfzehn Prozent nach oben und nach unten: Die Angabe "30 Prozent Weizen" beispielsweise bedeutet deshalb in der Praxis, daß das Futter zwischen 25,5 und 34,5 Prozent Weizen enthalten muß.

Aus Frankfurter Allgemeine Zeitung, 13.10.2001

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