Schwere Allergie durch roten Reis

Der in der ostasiatischen Küche häufig verwendete rote Reis kann eine schwere Allergie hervorrufen. Das berichten jetzt Hautärzte der Universitätsklinik Jena. Bei einem jungen Metzger hatte sich während der Wurstherstellung ein allergischer Schnupfen eingestellt. Dazu gesellten sich Quaddeln am ganzen Körper und schließlich sogar Atemnot, so dass der Notarzt gerufen werden musste. Die Suche nach dem die Allergie auslösenden Stoff gestaltete sich äußerst schwierig. Der Patient reagierte weder auf eine bestimmte Fleischart überempfindlich noch auf die üblicherweise verwendeten Gewürze. Nach Angaben der Dermatologen Peter Elsner und Walter Wigger-Alberti erwies sich schließlich roter Reis als das gesuchte Allergen. Roter Reis, auch Angkak und Koji genannt, erhält seine Farbe durch Fermentation. Er wird dazu mit dem Pilz Monascus purpureus versetzt. Die Farbe wird durch Kochen nicht zerstört und wirkt zudem konservierend. Man verwendet roten Reis daher mitunter auch zur Herstellung von Wurst. Zwar hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württernberg im Jahr 1995 die Anwendung mit der Begründung verboten, es handele sich, um einen, zulassungspflichtigen Lebensmittel-Zusatzstoff. Mittlerweile gib es aber eine europäische Richtlinie, der zufolge roter Reis als charakteristische Lebensmittelzutat nicht genehmigungspflichtig ist. Die Forscher aus Jena beklagen, dass die Verwendung nicht einmal deklariert werden muss.

Aus Frankfurter Allgemeine Zeitung, 29. September 99

Zusatz vom 20.10.99:

Roter Reis nicht zugelassen

Rot fermentierter Reis (Angkak) darf in Deutschland nicht zur Herstellung von Lebensmitteln verwendet werden. Er ist ein verbotener Zusatzstoff. Darauf hat jetzt das Oberverwaltungsgericht in Münster hingewiesen. Anlass war ein Bericht von Hautärzten der Universität Jena über eine schwere, durch roten Reis verursachte Allergie (siehe F.A.Z. vom 29. September). In der Mitteilung der Universität hatte es geheißen, nach einer Richtlinie der Europäischen Union sei rot fermentierter Reis als charakteristische Lebensmittelzutat nicht genehmigungspflichtig. Da Gemeinschaftsrecht dem nationalen Recht vorgehe, könnten sich Hersteller darauf berufen. Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat aber in seinem Urteil vom 26. August dieses Jahres entschieden, dass Angkak keine charakteristische Lebensmittelzutat im Sinne des europäischen Richtlinien-Rechts ist (Aktenzeichen 13A2274198). Vielmehr handele es sich um einen zulassungsbedürftigen, aber nicht zugelassenen und somit verbotenen Zusatzstoff. Damit wurde die Klage eines Fleischwarenherstellers abgewiesen, der Angkak einem Teil seiner Produkte zum Färben beifügte und dies für berechtigt hielt. Gegen das Urteil kann keine Beschwerde mehr eingelegt werden. Eine Revision zum Bundesverwaltungsgericht wurde nicht zugelassen.

Aus Frankfurter Allgemeine Zeitung, 20. Oktober 99

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