Ist Wasser nur noch zum Waschen da?

Keineswegs! Für die Bewertung der Trinkwasserqualität sind seit 1.Oktober 1989 unglaublich strenge Sicherheitswerte gültig. In einem Liter Trinkwasser dürfen nicht mehr als 0,1 Mikrogramm (=0,0001 mg/l) Pflanzenschutzwirkstoffe enthalten sein.

Dieser Wert wurde nicht aufgrund einer "toxikologischen Bewertung", sondern als "Wert für Null" politisch festgesetzt. Er ist so unvorstellbar gering, dass er sich vom tatsächlichen Null-Wert kaum unterscheidet. In zeitlicher Relation ausgedrückt, entspricht 0,1 Mikrogramm Wirkstoff/Liter Wasser dem Verhältnis von 1 Sekunde zu etwa 317 Jahren.

Im Gegensatz zur Null-Wert-Festsetzung in der Trinkwasserverordnung empfiehlt die Weltgesundheitsorganisation (WHO) Grenzwerte für Pflanzenschutzwirkstoffe auf Basis einer toxikologischen Bewertung. Die nach der Trinkwasserverordnung (TWVO) erlaubten Mengen liegen deutlich darunter:

Vergleich WHO-Empfehlung
zur Trinkwasserverordnung (TWVO)
Wirkstoff WHO TWVO Faktor
MCPA 0,0005 0,0001 5
Bentazon 0,025 0,0001 250
Propanil 0,17 0,0001 1700

Von "Verseuchung" des Grundwassers oder gar "Gefährdung des Verbrauchers" durch Pflanzenschutzmittelrückstände im Trinkwasser oder in der Nahrung kann keine Rede sein. Der Ernährungsbericht der Bundesregierung schon 1989: "Eine Gefährdung der Gesundheit des Verbrauchers durch Verzehr rückstandshaltiger und verunreinigter Lebensmittel ist aufgrund der Datenlage nicht zu erkennen." Diese Aussage bestätigte die Bundesregierung erst jetzt wieder.

Das Umweltbundesamt ermittelte im vergangenen Jahr, dass in 95% der über 60.000 Proben von Grund- und Oberflächenwasser kein Pflanzenschutzmittel nachweisbar war und in 99% aller Fälle die hohen deutschen Vorsorgewerte unterschritten wurden.

 

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